AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- des Vermietungsbüro Bruns
Das Vermietungsbüro Bruns, nachstehend "Vermittler" genannt, vermittelt ausgesuchte Appartements und
Ferienwohnungen. Das Vermietungsbüro Bruns vermittelt und reserviert im Namen des jeweiligen Eigentümers bzw. des
Gastes Ferienunterkünfte, schließt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers für diesen die Beherbergungsverträge
und wickelt diese entsprechend ab.
1. REISEANMELDUNG / BEHERBERGUNGSVERTRAG
- Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Gast dem Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrages
verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Urlaubsobjekt in Form einer
Reservierungs- oder Buchungsbestätigung schriftlich zugesagt wurde oder - falls eine schriftliche Zusage aus
Zeitgründen nicht möglich war - auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.
2. BEREITSTELLUNG UND FREIGABE DES URLAUBSOBJEKTES
- Reservierte Urlaubsobjekte stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung, es können
jedoch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls die Bereitstellung aufgrund
unvorhersehbarer Umstände ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr erfolgen kann. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermittler das Recht, kurzfristige bestellte Objekte, für die ein
Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Am Abreisetag ist das Urlaubsobjekt durch den Gast bis spätestens 10.00 Uhr besenrein (vgl. 8) zur Verfügung zu
stellen. Der Vermittler ist berechtigt, bei verspätetem Freizug bzw. bei Unterlassen der dem Gast obliegenden
Handhabungen entsprechende Mehr- und Ausfallkosten zu berechnen.
3. ANZAHLUNG / BEZAHLUNG
- Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist keine Anzahlung des Reisepreises
fällig. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt vor der Anreise per Überweisung oder bei Ankunft in bar. Bei
kurzfristigen Reservierungen, d.h. weniger als 07 Tage vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis
ggf. in bar zu zahlen.
- Der Vermittler ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Angaben für die
Kurbeiträge / Gästebeiträge fristgemäß vor Anreise eingegangen ist. Ohne die Angaben der Daten besteht kein
Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
4. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
- Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Zur Minimierung etwaiger Kostenrisiken
empfiehlt der Vermittler dem Gast dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.
5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG / STORNIERUNGSGEBÜHREN
- Eine Vertragsauflösung ist jederzeit möglich, kann jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
(Posteingangsstempel). Im Falle des Rücktrittes durch den Gast kann der Vermittler pauschalierte
Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen er ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige
Belegung des Objektes berücksichtigt. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 50,- Euro,
- Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises,
- Rücktritt vom 34. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
- Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann
nicht zurückerstattet werden.
- Ansprüche und Rechte des Gastes aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit
Zustimmung des Vermittlers an Dritte übertragen werden. Stellt der Gast einen Ersatzteilnehmer, so erhebt der
Vermittler für seine Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Gelingt es dem Vermittler, das Objekt
im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt seine Aufwandsentschädigung 70,- Euro.
- Ist es dem Vermittler aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich, dem Gast das gebuchte Urlaubsobjekt in
einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen, wird er dem Gast im Rahmen seiner Möglichkeiten
eine andere, gleichwertige Unterbringung oder aber eine Preisminderung anbieten. Ist kein alternatives
Urlaubsobjekt verfügbar, bietet der Vermittler dem Gast einen Rücktritt vom Vertrag und die Rückerstattung der
geleisteten Zahlungen an.
6. VERTRAGSWIDRIGES VERHALTEN / RÜCKTRITT DURCH DEN VERMITTLER
- Der Vermittler kann im Rahmen des Hausrechtes den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein
vertragswidriges Verhalten seitens des Gastes trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt der Vermittler, so behält er den
Anspruch auf den Gesamtpreis; dabei werden jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile angerechnet, die er aus einer möglichen anderweitigen Belegung des Objektes erlangt.
- Ferner ist der Vermittler berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls* höhere Gewalt oder andere von dem Vermittler nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;* Wohneinheiten unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, Fehlermitteilungen von Preisen oder
Mindestaufenthalten oder des Zwecks, gebucht werden; (Irrtum ist in § 119 BGB)* ein Verstoß gegen oben Klausel
3.1 vorliegt.
7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
- Nimmt der Gast vertragliche Leistungen - z.B. infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen
Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermittler zu vertretenden Gründen - nicht oder nicht vollständig in
Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
8. HAFTUNG UND PFLICHTEN
- Das Urlaubsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon
bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler. Die angegebene maximale Personenzahl
schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene
Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben das
Mietobjekt zu verlassen.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Gast
verpflichtet sich zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln.
- Der Gast haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder an seinen sonstigen
Einrichtungen und muss diese dem Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, anzeigen. Die Haftung
des Vermittlers bzw. des Eigentümers wird auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für
derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.
- Die Ferienwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verliert der Mieter oder eine Begleitperson einen Schlüssel,
dann haben Sie die Kosten für einen Ersatzschlüssel zu tragen. Der Vermittler und der Ferienwohnungseigentümer
sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich Schlüssel und
Einbaukosten zu verlangen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung kann es erforderlich sein eine neue
Schließanlage zu beschaffen und einzubauen. Die Kosten hat in diesem Fall der Mieter zu tragen.
- Weder der Vermittler noch der Eigentümer haften für den Verlust oder die Beschädigung durch den Gast
eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt
einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz/Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert und besenrein zur Verfügung gestellt
werden. Dazu zählen insbesondere auch die Entsorgung des Mülls und der Kaminasche sowie das Abwaschen
des Geschirrs. Diesen Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung durch den Vermittler oder
dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler berechtigt,
dem Gast nachträglich die Kosten für den entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.
- Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör wieder in den Urzustand, wie beim Einzug, hergestellt sein. Dem
Gast ist es untersagt Möbel, wie z.B. Sitzgarnituren, Fernseher etc., umzustellen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen diese dem Vermittler anzuzeigen und alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie
möglich zu halten.
- Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich,
jedenfalls noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermittler schriftlich anzuzeigen.
- Ein Haustier darf nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung des Vermittlers mitgebracht
werden. Für jegliche durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der
einbringende Gast. Das Haustier darf nicht alleine bzw. unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung verbleiben.
9. WEITERE OBLIEGENHEITEN DES GASTES, AUSSCHLUSSFRIST
- Zur Wahrung seiner Ansprüche ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel an dem Mietobjekt dem Eigentümer
über den Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
- Für den Fall des Auftretens eines erheblichen Mangels, für den der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, wird
der Gast dem Eigentümer über den Vermittler eine angemessene Frist zur Behebung stellen.
- Der Gast ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich
vorgesehenem Ende dem Vermittler gegenüber unter der nachfolgend bezeichneten Anschrift geltend zu machen.
- Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Urlaubsobjekt oder den
vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder seinen Mitreisenden durch
unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften
Vermittler und Eigentümer nicht, es sei denn, dass ihnen eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-
oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt worden sind, es sein denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Für
derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.
10. VERJÄHRUNG, SONSTIGES
- Ansprüche des Gastes sowie seiner Mitreisenden dem Vermittler gegenüber - gleich aus welchem Rechtsgrund,
jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich
vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und
nachvertraglicher Pflichten und der Nebenpflichten aus diesem Vertrag.
- Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Gastes im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so tritt an deren Stelle
die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt.
11. KURTAXE BZW. GÄSTEBEITRAG
- Die Kurtaxe bzw. der Gästebeitrag der Stadt Cuxhaven wird durch uns gesondert mit Ihnen abgerechnet. Für den
Aufenthalt ist eine Kurtaxe bzw. Gästebeitrag lt. Satzung der Stadt Cuxhaven zu entrichten. Als Grundlage hierfür
dienen die von Ihnen übermittelten Daten für die Kurkarten.
- Die Betrag der der Kurtaxe bzw. des Gästebeitrag wird auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Höhe der
Kurtaxe bzw. des Gästebeitrages wird vom Rat der Stadt Cuxhaven zum Jahresende eines jeden Jahres neu
festgesetzt. Daher kann der tatsächlich zu entrichtende Kurbeitrag höher, aber auch niedriger, ausfallen.
12. STRANDKORB
- Zu vielen Ferienwohnungen bieten wir einen Strandkorb an. Der Strandkorb ist nicht Bestandteil des
Mietvertrages. Strandkörbe können nur für ein Jahr angemietet werden und im März jeden Jahres werden die
Strandkörbe neu vermietet. Sollte eine erneute Anmietung des Jahresstrandkorbes, für den Eigentümer, nicht
möglich sein stellt dies keinen Grund für eine Mietminderung da. Das Vermietungsbüro Bruns ist aber in jedem
Fall bemüht einen Strandkorb für eine Saison anzumieten.
13. NEBENKOSTEN MÜLLTRENNUNG - ENDREINIGUNG
- Die Nebenkosten für Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis inbegriffen.
- Endreinigungskosten sind im Mietpreis nicht einkalkuliert.
- Die FEWO ist wieder ordnungsgemäß zurückzugeben (Müll ordentlich entsorgt bzw. getrennt und recycelt nach
Grünem Punkt, Restmüll und Papier, Kühlschrank absolut leergeräumt, sämtliches Geschirr sauber gespült und
eingeräumt, etc.)! Sollte die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so wird vom Vermieter eine
angemessene, den Umständen entsprechende zusätzliche Sonderreinigungbsgebühr (mindestens jedoch € 50,00)
nachverlangt.
Plastik/Kunststoff etc. und Blechdosen sind in den gekennzeichneten Müllbehältern zu entsorgen. Glas/Flaschen
etc. sind in den nahegelegenen Recyclingtonnen zu entsorgen (nur an Werktagen). Für Zuwiderhandlungen bei der
Bio- und Restmülltrennung etc. und sich einer daraus ergebenden möglichen Strafverfolgung durch die Behörden
wird der Mieter in Regress genommen.
14. SAUNA UND SCHWIMMBADBENUTZUNG
- Generell steht unseren Gästen in der Residenz Meeresbrandung die Sauna- und Schwimmbadnutzung, innerhalb
der Öffnungszeiten, kostenlos zur Verfügung.
- Ausgenommen sind Wartungszeiten und Reparaturzeiten. Wartungsarbeiten finden planmäßig im November -
Dezember für drei bis vier Wochen statt. Der genaue Termin für die Wartungszeit wird bei der
Eigentümerversammlung im März festgelegt. Den Termin können Sie bei uns erfragen.
- Schäden im Schwimmbad oder Schäden an der Filteranlagen können zu unvorhersehbaren Schließungen führen.
Der Hausmeister und die Hausverwaltung sind bemüht die Schäden schnellstmöglich abzustellen. Nach einer
Störung muss das Wasser die Temperatur wieder erreichen und die Biologie der Filteranlage wieder anlaufen. Erst
danach kann das Schwimmbad wieder zur Nutzung frei gegeben werden.
- Eine Schließung des Schwimmbades oder der Sauna berechtigt nicht den Mietpreis zu mindern.
15. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Cuxhaven vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle
AGB's älterer Herkunft und Datums verlieren mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Stand: 01.01.2020